Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Schneider
Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Schneider

FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Was macht ein Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger bewertet Fahrzeuge hinsichtlich ihres Zustands, Schadens, Werts oder technischer Mängel. Er erstellt Gutachten für Unfälle, Fahrzeugbewertungen, Wertgutachten, Oldtimerbewertungen und mehr.

 

2. Wann benötige ich ein Gutachten vom Kfz-Sachverständigen?
Sie brauchen ein Gutachten beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, bei Streitigkeiten mit der Versicherung, beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs oder für Oldtimerbewertungen.

 

3. Wie läuft eine Begutachtung ab?
Nach Terminvereinbarung begutachten wir Ihr Fahrzeug vor Ort oder an einem vereinbarten Ort. Wir prüfen den Schaden, erfassen alle relevanten Daten und erstellen anschließend ein schriftliches Gutachten.

 

4. Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten erhalte?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang des Schadens ab, in der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 3 bis 7 Werktagen.

 

5. Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang des Gutachtens. Wir erstellen Ihnen gerne vorab eine transparente Kostenschätzung.

 

6. Übernimmt meine Versicherung die Kosten für das Gutachten?
In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

 

7. Welche Daten benötigen Sie von mir?
Für die Begutachtung benötigen wir Ihre Fahrzeugpapiere, Versicherungsinformationen und bei Unfällen die Unfallberichte.

 

8. Kann ich den Sachverständigen auch bei Gericht als Zeugen einsetzen?
Ja, unsere Gutachten sind gerichtsfest, und wir können im Streitfall als Sachverständige vor Gericht aussagen.

 

9. Bieten Sie auch Beratung vor dem Fahrzeugkauf an?
Ja, wir prüfen Ihr Wunschfahrzeug auf versteckte Mängel und geben eine Einschätzung zum Zustand und Wert.

 

10. Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen, um einen Termin zu vereinbaren.

 

11. Wie beauftrage ich einen Kfz-Sachverständigen?
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular beauftragen. Nach der Terminvereinbarung begutachten wir Ihr Fahrzeug und erstellen das Gutachten.

 

12. Wer trägt die Kosten für das Gutachten bei einem Unfall?
In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Wir unterstützen Sie auch bei der Kostenübernahme.

 

13. Kann ich einen eigenen Sachverständigen beauftragen?
Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, auch wenn die Versicherung einen Gutachter stellt.

 

14. Was passiert, wenn die Versicherung die Regulierung verweigert?
In solchen Fällen können Sie einen Anwalt einschalten und das Gutachten als Grundlage für Ihre Ansprüche verwenden. Wir beraten Sie gerne zur weiteren Vorgehensweise.

 

15. Arbeitet der Sachverständige mit Werkstätten zusammen?
Wir arbeiten mit verschiedenen qualifizierten Werkstätten zusammen, können Ihnen bei Bedarf Reparaturempfehlungen geben und unterstützen Sie bei der Abwicklung.

 

16. Muss ich nach dem Gutachten die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt durchführen?
Nein, Sie können frei entscheiden, in welcher Werkstatt die Reparatur erfolgt. Wir beraten Sie bei der Auswahl gerne.

 

17. Wie läuft die Regulierung nach einem Gutachten ab?
Nach Erstellung des Gutachtens reichen Sie dieses bei Ihrer Versicherung ein. Die Versicherung prüft den Schaden und übernimmt die Kosten der Reparatur, sofern der Schaden anerkannt wird.

 

18. Kann ich den Sachverständigen auch für die Kommunikation mit der Versicherung oder Werkstatt beauftragen?
Ja, wir bieten auf Wunsch auch eine Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen und Werkstätten an, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

 

Hier finden Sie uns:

Schnelle Hilfe in Hamburg

Kfz-Sachverständigenbüro
Jörg Schneider

 

Osdorfer Landstraße 245a
22549 Hamburg / Osdorf
Tel.: 040 / 73 44 44 58


Chateauneufstraße 21b
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Ellerholzdamm 33

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