Als Privatkunde, der einen Haftpflichtschaden erlitten hat und hierfür jetzt ein Gutachten benötigt, rufen Sie uns am besten unter 040 / 73 44 44 58 an und geben das Gutachten in Auftrag. Bei diesem Telefonat können wir dann die gesamte Vorgehensweise zur Abwicklung des Auftrags besprechen. Können Sie z.B. mit Ihrem Fahrzeug noch fahren und nehmen es zur Arbeit mit, können wir problemlos einen Termin bei Ihrer Arbeitsstätte vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, finden sich sicher andere Möglichkeiten wie z.B. Besichtigung nach Feierabend. Oder Sie lassen Ihr Fahrzeug, sofern dies möglich ist, für einen Tag zu Hause, so dass die Besichtigung dort stattfinden kann.
Sollten Sie beruflich stark eingespannt sein und eine Besichtigung unter der Woche nicht erfolgen können, so können wir selbstverständlich auch einen Termin am Samstag oder am Sonntag bei Ihnen. Wenn Sie dazu Lust und Zeit haben, können wir eine Besichtigung auch bei uns vereinbaren.
Einen Großteil der Abwicklung, die das Gutachten betrifft, übernehmen wir im Rahmen dessen, was uns der Gesetzgeber erlaubt, gerne. Sollten Sie z.B. vom Schädiger noch nicht alle erforderlichen Daten ausfindig gemacht haben, so ist das nicht weiter tragisch. In aller Regel können wir die noch ausstehenden Informationen besorgen. Diese Informationen können dann einerseits wir für die weitere Verwendung im Gutachten benutzen, andererseits teilen wir Ihnen diese Daten selbstverständlich auch für Ihre weitere Korrespondenz mit.
Sollten Sie es nicht für erforderlich halten, für die Abwicklung des Schadens einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, übernehmen wir gerne den Versand des
Gutachtens an die gegnerische Versicherung. Als weiteren Service bieten wir Ihnen an, gegen Unterzeichnung einer Abtretungserklärung die Kosten für das Gutachten direkt bei der Versicherung
einzuholen, so dass Sie hierfür keine weiteren Bemühungen aufzuwenden brauchen.
Bei Kaskoschäden ist die Vorgehensweise im Prinzip gleich. Wir bitten Sie jedoch, die unter Kaskogutachten ausgeführten Anforderungen zu beachten.
Auch wenn Ihr Fahrzeug überhaupt nicht beschädigt ist und Sie nur irgendwelche sonstigen Informationen zu Fahrzeugen benötigen, können Sie uns jederzeit problemlos kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es z.B. um Auskünfte geht, wie viel ein gebrauchtes Fahrzeug kosten darf, wie viel man für das eigene gebrauchte bei einem Verkauf verlangen könnte oder wie hoch z.B. der Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeuges pro Tag ist. Wir übernehmen auch gerne, in diesem Fall jedoch kostenpflichtig, die Überprüfung von Gebrauchtfahrzeugen, die Sie sich evtl. anschaffen wollen.