Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Schneider
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Kaskoschaden

Mercedes-Benz SLK 200 Kompressor

Im Gegensatz zum Haftpflichtfall wurde der Unfallschaden im Kaskofall durch eigenes Verschulden verursacht. Erstattungsfähig sind nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlich sind. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder eine Wertminderung werden nicht gezahlt. Eine Ausnahme stellen Vandalismus Schaden dar. Diese sind zwar nicht durch eigenes Verschulden entstanden, werden jedoch im Rahmen des Kaskoversicherungsschutzes reguliert. Im Kaskofall hat der Geschädigte ebenfalls das Recht die Schadenschätzung durch
einen Gutachter seiner Wahr durchführen zu lassen. Die Kosten, die durch die Beauftragung entstehen, müssen vom Versicherer jedoch nicht erstattet werden.

Bei folgenden Schäden wird z.B. über Kaskoschäden gesprochen.

Brandschaden.

Lamborghini Gallardo LP560-4 E-Gear ATM

Primär besteht der Brandschaden aus dem durch das Feuer vernichtete Hab und Gut. Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschaden) sind nicht zu übersehen. Hierunter fallen Rauchschäden, Löschwasserschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden. Von Rauchschäden wird gesprochen, wenn durch die giftigen Rauchinhaltsstoffe Gegenstände, die nicht unmittelbar von der Hitze oder vom Feuer beeinträchtigt wurden, trotzdem unbrauchbar werden.

Diebstahl aus dem Auto

Diebstahl

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl? Das böse Erwachen kommt meist am nächsten Morgen: Die Seitenscheibe des Autos ist eingeschlagen, ein großes Loch klafft am Armaturenbrett- dort, wo vorher das Navigationsgerät seinen Platz hatte. Kaputtes Auto, verschwundenes Gerät, wer zahlt? Die Teilkaskoversicherung deckt die Entwendung aller fest im Fahrzeug eingebauten oder am Fahrzeug angebauten Teile. Deshalb sind fest eingebaute Teile in dieser Versicherung grundsätzlich eingeschlossen, bezahlt wird der Wiederbeschaffungswert. Auch die Reparaturkosten für die eingeschlagene Seitenscheibe und weitere Schäden, die mit dem Diebstahl zusammenhängen, wie zum Beispiel das beschädigte Armaturenbrett, werden von der Versicherung übernommen.

Hagelschaden.

Opel Corsa

Wenn Ihr Auto einen Hagelschaden erlitten hat, dann stellt sich für Sie die Frage, wer für den Schaden aufkommen wird. An diesem Punkt kann ich Sie beruhigen. Wenn Sie eine Teilkasko haben, dann haben Sie gute Chancen, daß Ihre Versicherung komplett für die Reparatur bezahlt. Um den Schadensfreiheitsrabatt müssen Sie sich keine Sorgen machen. Dieser bleibt durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhalten. Neben den Hageldellen werden auch durch Hagel verursachte Glasschäden übernommen. Bei manchen Versicherungen müssen Sie die Eigenbeteiligung von 153 Euro selbst aufbringen. Andere Unternehmen verzichten allerdings auf die Eigenbeteiligung und übernehmen die Reparatur komplett. Besonders kulante Versicherungen stellen für die Zeit der Reparatur auch einen Mietwagen. Sie sollten in jedem Fall bei Ihrer Versicherung danach fragen. Da Hagel meist nur lokal auftritt und auf bestimmte Regionen beschränkt ist, führen Versicherungen dort bald nach dem Hagelschauer Sammelgutachten durch. Ihren Hagelschaden sollten Sie möglichst schnell bei der Versicherung melden, damit Ihr Auto bei dem Sammelgutachten untersucht wird. Damit vermeiden Sie eine lange Bearbeitungszeit und halten schon sehr bald nach dem Hagelschaden den Scheck der Versicherung in Ihren Händen.

Wildschaden

Opel Astra

Mit Wildschaden wird der durch Wild verursachte Schaden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet. Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, sondern wird als Wildunfall bezeichnet. Ein
Wildunfall ist ein Verkehrsunfall, der durch ein Wildtier verursacht wird. Es kann dabei entweder zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier kommen oder es entsteht ein Schaden in Folge eines durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Kommt ein Tier bei einem Unfall zu Tode, so wird es als Fallwild bezeichnet. Als Wildunfall werden üblicherweise nur solche Unfälle bezeichnet, bei denen ein Schaden am Fahrzeug entsteht. Das Überfahren von kleineren Tieren wie von Igeln und Fröschen oder das Zusammenstoßen mit kleineren Vögeln und mit Haus- oder Nutztieren wie Katzen, Hühner, Kühe oder Schafe zählt somit nicht zu den Wildunfällen.

 

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