Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Schneider
Kfz-Sachverständigenbüro Jörg Schneider

Rechtsanwälte Service

Die Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens erfolgt am unkompliziertesten solange der Mandant sich noch bei Ihnen in der Kanzlei befindet. In aller Regel kann bei diesem Telefonat sofort der Besichtigungstermin vereinbart werden (sofern sich das Fahrzeug noch beim Mandant befindet). Sollte das Fahrzeug bereits in eine Werkstätte verbracht worden sein, so können weitergehende Details wie z.B. der Aufenthaltsort des Fahrzeugscheins etc. abgeklärt werden. Zudem bietet sich so am einfachsten die Möglichkeit, evtl. bestehende zusätzliche Informationen über das Fahrzeug wie z.B. durchgeführte werterhöhende oder werterhaltende Reparaturen etc. mitzuteilen.

Nach Besichtigung des Fahrzeuges und Erstellung des Gutachtens übersenden wir das Originalgutachten direkt an Ihre Adresse, der Mandant erhält mit gleicher Post eine Kopie des Gutachten, eine weitere Kopie erhält in der Regel die Werkstätte, sofern das Fahrzeug sich zum Besichtigungszeitpunkt dort befand oder das Fahrzeug dorthin zur Reparatur verbracht wird. Auf Wunsch unterbleibt selbstverständlich der Versand der Gutachtenkopie an die Werkstätte.

Bei der Abwicklung der Zahlungsmodalitäten haben Sie bei uns alle Freiheit,
die Sie wünschen: Sie können den gesamten Fahrzeugschaden incl. der Gutachterkosten und anderer Nebenkosten direkt mit der Versicherung und die Gutachterkosten dann mit uns abrechnen. Wir geben in diesen Fällen
Zahlungsfrist bis zum Forderungsausgleich durch die Versicherung. Oder Sie
überlassen dies dem Mandanten. Wir fordern den Mandanten dann bei Übersendung der Gutachtenkopie zur Zahlung der Gutachterkosten auf (und weisen Ihn gleichzeitig darauf hin, dass er diese Kosten von der gegnerischen Versicherung wieder erstattet bekommt). In besonderen Fällen sind wir Ihnen natürlich auch für den Hinweis dankbar, dass die Gutacherkosten vorab als Vorschuss eingefordert werden sollten.

Auch außerhalb unserer gutachtenerstellenden Tätigkeit sind wir natürlich
gerne für Sie da, sollte es bei der Abrechnung eines kleineren Schadens nur
noch um die Höhe des täglichen Nutzungsausfalles gehen, teilen wir Ihnen diesen gerne telefonisch und kostenlos mit. Auch sonstige Probleme wie z.B. die überschlägige Ermittlung des Wertes eines Fahrzeuges z.B. in einem Scheidungs- oder Erbfall können normalerweise innerhalb kürzester Zeit telefonisch geklärt werden.

Hier finden Sie uns:

Schnelle Hilfe in Hamburg

Kfz-Sachverständigenbüro
Jörg Schneider

 

Osdorfer Landstraße 245a
22549 Hamburg / Osdorf
Tel.: 040 / 73 44 44 58


Chateauneufstraße 21b
20535 Hamburg / Hamm
Tel.: 040 / 73 44 44 58


Klosterstieg 2
20149 Hamburg / Harvestehude
Tel.: 040 / 73 44 44 58


Alter Zollweg 170
22147 Hamburg / Rahlstedt
Tel.: 040 / 73 44 44 58

 

Ellerholzdamm 33

20457 Hamburg / Grasbrook

Tel.: 040 / 73 44 44 58

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